Der Eigenverwaltung eine Stimme geben: 
Forum 270 - Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e. V.

Am 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Das Ziel des Gesetzgebers war es, Unternehmen den Zugang zur Eigenverwaltung zu erleichtern, dadurch früh- und rechtzeitige Insolvenzanträge zu fördern und schließlich Sanierungschancen zu erhöhen.

Die ersten Jahre mit dem ESUG haben gezeigt, dass Eigenverwaltungen von komplexer Natur sind und aus diesem Grund ein umfassendes sanierungs- und insolvenzrechtliches Know-how, Qualität und nicht zuletzt einen verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten miteinander erfordern.

Das Forum 270 - Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e. V. hat sich gegründet, um zum nachhaltigen Erfolg der Eigenverwaltung beizutragen, indem wir Thesen formulieren, die Diskussion mit allen Beteiligten anregen und der Eigenverwaltung damit eine Stimme geben.

Die satzungsgemäßen Ziele des Forum 270 sind

  1. die Entwicklung gemeinsamer Standards und Leitlinien für die Einleitung und die Durchführung von Insolvenzverfahren in (vorläufiger) Eigenverwaltung, denen sich die Mitglieder des Vereins im Rahmen einer freiwilligen Selbstbindung unterwerfen;
  2. die Verzahnung der verschiedenen für die Sanierung eröffneten Rechtsrahmen, insbesondere vor- und außerinsolvenzlicher Sanierungen, und ihrer Anwendung in der Rechtspraxis;
  3. die Planung, Organisation und Durchführung des wissenschaftlichen und eines praktischen Austausches zwischen den mit der Sanierung von Unternehmen sowohl vorinsolvenzlich als auch in der Eigenverwaltung und durch Insolvenzplan befassten und interessierten Akteuren, nämlich insbesondere Sanierungsberatern, Insolvenzverwaltern/Sachwaltern, institutionellen Gläubiger- und Schuldnervertretern, Vertretern aus Wissenschaft und Politik;
  4. die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Eigenverwaltung nach §§ 270, 270a, 270b InsO;
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, anderen Zusammenschlüssen, Verbänden, Behörden und Hochschulen zur Verwirklichung des Vereinszwecks.