Grundsätze
Der Standard des Forum 270 in der überarbeiteten Fassung März 2022 – von den Grundlagen über den idealtypischen Verfahrensablauf bis zu Sachwalter und Verfahrenskosten, mit kommentierter Gliederung einer Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO.
Grundlagen
Beteiligte, Verfahrenszweck und Haftung: Wesentlichen Anteil am Erfolg haben Eigenverwaltung, (vorläufiger) Sachwalter und (vorläufiger) Gläubigerausschuss – ihre Zusammenarbeit ist von eminenter Bedeutung.
Voraussetzungen für sinnvolle Eigenverwaltungsverfahren
Unternehmensgröße und Kosten, geeignete Anwendungsfälle, Ausschlusskriterien, subjektive Voraussetzungen auf Schuldnerebene und die professionelle Einleitung des Verfahrens.
Idealtypischer Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Verfahrenseinleitung und -abwicklung: Vorbereitung, Sachwalterauswahl, Eigenverwaltungsplanung, Gläubigerausschuss, Insolvenzplan und Dual Track bis zum Verfahrensabschluss.
Die Person des Eigenverwalters
Insolvenzkundige Person mit Organstellung und Verwaltererfahrung, verpflichtet auf das Primat der Gläubigerinteressen (§ 1 InsO), höchstpersönlich in den Kernaufgaben – ohne Unternehmensbeteiligung („kein Consulting for Equity“).
Die Person des Sachwalters
Vom Gericht bestellte, geeignete, geschäftskundige und neutrale Person: Auswahlkriterien, Branchenkenntnisse, Gerichtslistung, Unabhängigkeit und Überwachung.
Die Kosten des Eigenverwaltungsverfahrens
Rechtsgrundlage der Honorierung, Transparenz bereits im Insolvenzantrag (§ 270a Abs. 1 Nr. 5 InsO), Vergleich der „echten Kosten“ mit einer Fremdverwaltung und die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters.
Kommentierte Gliederung einer Eigenverwaltungsplanung
Aufbau einer Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO – kommentiert und praxisnah gegliedert.