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Standards & Leitlinien
Gemeinsame Standards für die Einleitung und Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren – mit freiwilliger Selbstbindung aller Mitglieder.
§§ 270 ff. InsO
Das Forum 270 ist ein Verein erfahrener Sanierungs- und Insolvenzexperten. Die Ergebnisse von Eigenverwaltungsverfahren weisen große Unterschiede auf – wir haben daher Grundsätze entwickelt, deren Beachtung die Chancen auf ein bestmögliches Verfahrensergebnis beträchtlich erhöht.
Wofür wir stehen
Eine Analyse erfolgreicher und weniger erfolgreicher Verfahren lässt klare Erfolgsfaktoren erkennen. An diesen setzen wir an – in drei Feldern.
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Gemeinsame Standards für die Einleitung und Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren – mit freiwilliger Selbstbindung aller Mitglieder.
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Kolloquien und Podiumsdiskussionen mit Akteuren aus der Sanierungsberatung, Sachwaltung und Insolvenzverwaltung, Gläubiger- und Schuldnervertretern sowie Wissenschaft und Politik.
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Wir bringen die Praxis der Eigenverwaltung in die Gesetzgebung ein und setzen uns – in Zusammenarbeit mit Verbänden, Behörden und Hochschulen – für einen rechtssicheren Rahmen und hohe Qualität in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ein.
Eigenverwaltung
Der Gesetzgeber hat Management und Gesellschaftern mit der Eigenverwaltung ein transparentes und planbares Verfahren zur Verfügung gestellt, mit dem ohne vollständigen Kontrollverlust saniert werden kann. So sieht der idealtypische Ablauf aus:
Schritt 01
Vor dem Antrag entsteht die Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO – vollständig und schlüssig eröffnet sie einen rechtssicheren Weg in die Eigenverwaltung. Dazu kommen die Erklärungen nach § 270a Abs. 2 InsO, die Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzgericht, die Auswahl des Sachwalters und die ersten Maßnahmen: Insolvenzgeld, Inventur, Buchhaltungsschnitt, Mitarbeiter- und Gläubigerinformation.
Schritt 02
Mit der Anordnung wird eine insolvenzerfahrene Person mit Alleinvertretungsbefugnis in das Geschäftsführungsorgan berufen; die Geschäftsverteilung wird unverzüglich in einer Geschäftsordnung dokumentiert. Kommunikationswege und Kontrollmechanismen mit dem vorläufigen Sachwalter werden sofort abgestimmt – mit Einblick in die Bücher, Reporting und einem wöchentlichen Jour fixe.
Schritt 03
Umgehend nach Anordnung wird der Gläubigerausschuss über Verfahrensablauf und Geschäftsordnung informiert. In seiner ersten Sitzung fallen die wesentlichen Weichen – Verfahrensstrategie, Insolvenzplan, M&A-Prozess, Liquiditätsplanung und Reporting – und es wird Transparenz über die Kosten im Vergleich zur Fremdverwaltung hergestellt.
Schritt 04
Die Leitungsorgane behalten die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und bestimmen Richtung und Ablauf mit. Der Vergleichsrechnung nach § 220 Abs. 2 InsO kommt besonderes Gewicht zu: Sie darf sich nicht auf Liquidationswerte beschränken. Eine belastbare Grundlage entsteht in der Regel nur, wenn parallel zum Insolvenzplan ein ergebnisoffener M&A-Prozess läuft (Dual Track).
„Wir sind mit dem Forum 270 angetreten, um der Eigenverwaltung in Deutschland eine Stimme zu geben und das Sanierungsinstrument vor rechtsmissbräuchlicher Anwendung zu schützen.“
Aktuelles
Einmal im Jahr bringen wir Akteure aus der Restrukturierungsbranche an einen Tisch: Sanierungsberater, Sachwalter und Insolvenzverwalter, Gläubiger- und Schuldnervertreter sowie Wissenschaft und Politik.
Juni 2026
Mitglieder
Fünf neue Mitglieder aus renommierten Restrukturierungs- und Insolvenzkanzleien: Dr. Karl-Friedrich Curtze (GÖRG), Dr. Jürgen Erbe (Schultze & Braun), Dr. Florian Harig (anchor), Nadja Raiß (K&L Gates) und Katja Schmitt (SZA).
Alle Mitglieder →November 2026
Rückblick
Die Ergebnisse der Podiumsdiskussion zu Gläubigerausschüssen in der Eigenverwaltung fassen wir nach der Veranstaltung an dieser Stelle zusammen.
folgt
März 2022
Standard
Die Grundsätze für Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) liegen in überarbeiteter Fassung vor – einschließlich einer kommentierten Gliederung der Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO.
Zu den Grundsätzen →Der Standard
Der Standard des Forum 270 in der überarbeiteten Fassung März 2022 – von den Grundlagen über den idealtypischen Verfahrensablauf bis zu Sachwalter und Verfahrenskosten, mit kommentierter Gliederung einer Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO.
01
Beteiligte, Verfahrenszweck und Haftung: Wesentlichen Anteil am Erfolg haben Eigenverwaltung, (vorläufiger) Sachwalter und (vorläufiger) Gläubigerausschuss – ihre Zusammenarbeit ist von eminenter Bedeutung.
02
Unternehmensgröße und Kosten, geeignete Anwendungsfälle, Ausschlusskriterien, subjektive Voraussetzungen auf Schuldnerebene und die professionelle Einleitung des Verfahrens.
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Verfahrenseinleitung und -abwicklung: Vorbereitung, Sachwalterauswahl, Eigenverwaltungsplanung, Gläubigerausschuss, Insolvenzplan und Dual Track bis zum Verfahrensabschluss.
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Insolvenzkundige Person mit Organstellung und Verwaltererfahrung, verpflichtet auf das Primat der Gläubigerinteressen (§ 1 InsO), höchstpersönlich in den Kernaufgaben – ohne Unternehmensbeteiligung („kein Consulting for Equity“).
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Vom Gericht bestellte, geeignete, geschäftskundige und neutrale Person: Auswahlkriterien, Branchenkenntnisse, Gerichtslistung, Unabhängigkeit und Überwachung.
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Rechtsgrundlage der Honorierung, Transparenz bereits im Insolvenzantrag (§ 270a Abs. 1 Nr. 5 InsO), Vergleich der „echten Kosten“ mit einer Fremdverwaltung und die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters.
Anlage
Aufbau einer Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO – kommentiert und praxisnah gegliedert.
Mitglieder
Jedes Mitglied hat mindestens fünf Eigenverwaltungsverfahren verantwortlich und erfolgreich begleitet.
AndresPartner Rechtsanwälte
Düsseldorf
Deloitte
Berlin
LECON Restrukturierung
München
Brinkmann & Partner
Frankfurt am Main
anchor Rechtsanwälte
München
K&L Gates LLP
Frankfurt am Main
plan > E by ELSAESSER
München
Gerloff Liebler Rechtsanwälte
München
anchor Rechtsanwälte
Hannover
GÖRG Rechtsanwälte
Bremen
act legal Germany
Frankfurt am Main
SZA Schilling, Zutt & Anschütz
Mannheim
Brinkmann & Partner
Hamburg
SZA Schilling, Zutt & Anschütz
Mannheim
GRUB BRUGGER Rechtsanwälte
Stuttgart
Schultze & Braun
Achern
Deloitte
Berlin
WINKLER & PARTNER
Stuttgart
GÖRG Rechtsanwälte
Hamburg
Schultze & Braun
Mannheim
anchor Rechtsanwälte
Hannover
K&L Gates LLP
Frankfurt am Main
SZA Schilling, Zutt & Anschütz
Mannheim
Mitgliedschaft
Mitglied im Forum 270 kann nur werden, wer seine Expertise nachweislich unter Beweis gestellt hat, Unternehmen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Eigenverwaltung berät und einstimmig vom Mitgliedergremium bestätigt wird.
Kontakt
Für Fragen zum Verein, zu den Grundsätzen oder zur Mitgliedschaft erreichen Sie uns per E-Mail oder über das Formular.